Vorratsdatenspeicherung

Analyse des schwarz-blauen Regierungsprogramms 2017–2022

CCO

Die Grundrechts-NGO epicenter.works hat die 182 Seiten des schwarz-blauen Regierungsprogramms aus netzpolitischer Perspektive analysiert. Neben einer Neuauflage des Überwachungspakets finden sich noch viele weitere besorgniserregende Pläne in dem Papier, aber auch einige positive Vorhaben.

Die wichtigsten Punkte:

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

CC0 (Pixabay)

Der EuGH verschärft seine Rechtsprechung und bestärkt epicenter.works in seiner Rechtsmeinung: Bereits mit dem Urteil vom 8. April 2014 hat der EuGH der Vorratsdatenspeicherung, der anlasslosen Speicherung personenbezogener Daten der gesamten Bevölkerung, in Europa die Rechtsgrundlage entzogen. Der Arbeitskreis Vorratsdaten, jetzt epicenter.works, war ein wesentlicher Betreiber dieses Vorhabens. Erstmals in der Rechtsgeschichte der EU hat mit diesem Urteil der EuGH eine EU-Richtlinie zur Gänze aufgehoben. Zahlreiche Politiker haben den Gehalt dieses Urteils nicht verstanden und versuchen, eine Art "Vorratsdatenspeicherung light" durchzusetzen. Mit dem Spruch vom 21. Dezember 2016 hat der EuGH klargestellt, dass europäische Grundrechte generell nicht durch nationalstaatliche Gesetze ausgehebelt werden können.

Alle Menschen unter Generalverdacht

Vorratsdatenspeicherung (VDS) und anlasslose Massenüberwachung waren Herausforderungen, die zur Gründung des AKVorrat führten. Nach Jahren der Auseinandersetzung schafften wir den Durchbruch: Die Annullierung der EU-Richtlinie 2006/24/EG durch den Europäischen Gerichtshof im April 2014 war ein überwältigender Sieg für die Bürgerrechte in Europa und Österreich.

Deutsch

Eine Evaluierung der Terrorgesetze ist dringend notwendig

Pixabay (CCO)

Trotz großer Kritik an der geplanten Erweiterung des Sicherheitspolizeigesetzes wurde diese vom Innenausschuss des Parlaments abgesegnet. Dieses Gesetz sollte nun wie alle anderen Terrorgesetze evaluiert werden, fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich (AK Vorrat) und sieht sich durch 50.000 Unterstützer bestärkt Vergangenen Donnerstag wurde im Innenausschuss des Parlaments die Erweiterung des Sicherheitspolizeigesetzes beschlossen. Dadurch wird die erweiterte Gefahrenforschung auf Einzelpersonen anwendbar - eine Reaktion auf die Anschläge von Norwegen im letzten Sommer. Im selben Ausschuss wurde außerdem ein Antrag abgelehnt, der eine Diskussion über die Einschränkung von Bürgerrechten gefordert hat. Dabei ist die Notwendigkeit und Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen in keinerlei Hinsicht erwiesen, sie bedeuten jedoch einen Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen.