PNR

Österreich will grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten übererfüllen

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (kurz: PNR, Passenger Name Records) höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig ist, reicht der Umsetzungsvorschlag der österreichischen Bundesregierung weit über das hinaus, was die umstrittene PNR-Richtlinie der EU fordert. 

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Europäisches Parlament entscheidet über die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (mit Update)

CC BY-SA 3.0 wikipedia

Am kommenden Dienstag wird das EU-Parlament darüber abstimmen, ob das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten (PNR) mit Kanada vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden muss. Dabei handelt es sich um eine gigantische Vorratsdatenspeicherung: Bis zu 60 Einzelinformationen werden bei jedem einzelnen Flug pro Passagier gespeichert, darunter Sitzplatzinformationen, Essenswünsche und Kreditkartendaten. Bis zu fünf Jahre soll Kanada die Daten speichern dürfen.

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