Medium: derStandard.atErscheinungsdatum: Dienstag, 25. September 2018URL: Bei den Datenschützern von epicenter.works fürchtet man aber noch eine andere Auslegung: Sollten die Daten unter die steuerrechtliche Aufbewahrungsspflicht fallen, so müssten sie nämlich sieben Jahre lang aufbewahrt und eingesehen werden können.Medientyp: WebVereinserwähnung: Ja